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   BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75   

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https://dejure.org/1976,5235
BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75 (https://dejure.org/1976,5235)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1976 - 3 StR 487/75 (https://dejure.org/1976,5235)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1976 - 3 StR 487/75 (https://dejure.org/1976,5235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der funktionellen Zuständigkeit - Verbot der Richterentziehung - Verlesung der Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines Zeugen - Unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht des Gerichtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75
    Daß sie nicht verlesen worden sind (§ 249 StPO), bedeutet schon deshalb keinen Verfahrensverstoß, weil die Feststellung des Inhalts und des Wortlauts kurzer und leicht faßlicher Schriftstücke auch durch Vorhalt, das heißt mit Hilfe der darauf abgegebenen bestätigenden Erklärung einer Auskunftsperson geschehen kann (BGHSt 11, 159, 160; BGH, Urt. vom 28. Januar 1975 - 1 StR 651/74).

    Unter diesen Umständen liegt darin kein Verfahrensverstoß (vgl. BGHSt 11, 159, 162).

  • BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57

    Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel,

    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75
    Dazu gehören auch die Schlußvorträge der Verfahrensbeteiligten; ihre Ausführungen muß der Richter anhören und bei der Urteilsfindung mitberücksichtigen (BGHSt 11, 74, 75/76).

    Auch dagegen bestehen solange keine Bedenken, als sich der Richter des zunächst nur vorläufigen Charakters dieses Schriftstücks als eines bloßen Entwurfs bewußt und bereit bleibt, die Schlußvorträge in sich aufzunehmen, sie bei der Urteilsfindung zu beachten und seinen Entwurf gegebenenfalls zu ändern (BGHSt 11, 74, 76 ff).

  • BGH, 12.09.1972 - 5 StR 364/72

    Aufhebung sämtlicher Strafaussprüche wegen unterbliebener Verhängung von

    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75
    Er folgt im übrigen bei der Ermittlung des Strafrahmens der herrschenden Auffassung, daß auch für die versuchte Tat in besonders schwerem Falle die fakultative Strafmilderung nach §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB n.F. in Betracht kommt (so schon BGH, Urt. vom 12. September 1972 - 5 StR 364/72; ferner Lackner, StGB 9. Aufl., § 46 Anm. 2 b dd; Heimann-Trosien in LK zum StGB, § 243 Rdn. 48; Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl., § 50 Rdn. 7) und der Umstand, daß die Tat im Versuch steckenblieb, nicht durch seine Berücksichtigung bei der Entscheidung über die Frage des schweren Falles bereits "verbraucht" ist (so Dreher, StGB 35. Aufl., § 49 Anm. 3 C und § 243 Anm. 11).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75
    Auf eine Verletzung des § 55 Abs. 2 StPO kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 1, 39; 11, 213, 218).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75
    Nur gegen Willkür aber, nicht gegen bloßen Irrtum - darin ist Schäfer (in Löwe-Rosenberg, StPO 22. Aufl., § 21 e GVG Anm. III 13) beizutreten - schützt das hier gegebenenfalls berührte Verbot der Richterentziehung (so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere BVerfGE 29, 45, 48 mit weit. Nachweisen).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75
    Auf eine Verletzung des § 55 Abs. 2 StPO kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 1, 39; 11, 213, 218).
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75
    Die erst am 22. Juli 1975 nach erfolgter Revisionsbegründung erklärte Zustimmung muß unbeachtet bleiben (vgl. BGHSt 2, 125; 10, 145).
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75
    Das ist nicht unzulässig, ja in größeren Verfahren geradezu unumgänglich (vgl. BGHSt 17, 337).
  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei

    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75
    Weder kam es auf den Wortlaut des Schriftstücks noch auf die Einzelposten an (vgl. dazu BGHSt 11, 29, 30).
  • BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75
    Seine Zuständigkeit mit Unrecht angenommen (§ 338 Nr. 4 StPO), wie die Revision behauptet, hat das Landgericht schon deshalb nicht, weil Verletzungen der funktionellen Zuständigkeit nicht unter diese Bestimmung fallen (BGHSt 3, 353, 354/55; 11, 106, 109).
  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57

    Änderungen des Protokolls vor der Unterzeichnung des Protokolls, aber nach

  • BGH, 06.01.1953 - 2 StR 162/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.1965 - 5 StR 223/65

    Ablehnung eines Beweisantrages - Bedeutungslosigkeit einer Beweisbehauptung -

  • BGH, 28.01.1975 - 1 StR 651/74

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen

  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 246/81

    Eindeutige und hinreichende Begründung der Schuldfähigkeit - Besonders schwerer

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob eine Milderung gemäß § 23 Abs. 2 StGB hinsichtlich des Strafrahmens des § 243 Abs. 1 StGB schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil es den Versuch eines besonders schweren Falles nicht geben soll (so Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl., § 243 Rdn. 43, § 46 Rdn. 48), oder ob auch bei Annahme eines versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall die Mindeststrafe des § 243 StGB gemäß § 23 Abs. 2 StGB in den Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB unterschritten werden kann (so h.M., vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1976 - 3 StR 487/75 - Eser in Schönke/Schröder, 20. Aufl., § 243 StGB Rdn. 45 a m.w.Nachw.; zweifelnd Lackner StGB 14. Aufl., § 243 Anm. 3 a, § 46 Anm. 2 b dd).
  • BGH, 18.08.1977 - 4 StR 325/77

    Verletzung förmlichen Rechts durch die Festsetzung eines Verhandlungstermins als

    Ähnliche Erwägungen haben bei der Beurteilung der Frage, ob das erkennende Gericht im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO vorschriftswidrig besetzt war, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 11, 106, 110; Urteil vom 31. März 1976 - 3 StR 487/75 -) und das verfahrensrechtliche Schrifttum (vgl. Löwe/Rosenberg 22. Aufl., § 21 e GVG Anm. III 13) angestellt.
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